Örtliche Gefahrenabwehr

Unter dem Begriff "Örtliche Gefahrenabwehr" trägt die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk den speziellen Anforderungen der Landkreise und Kommunen im Zivil- und Katastrophenschutz Rechnung.

Den Ortsverbänden wird hierdurch ermöglicht, spezielles Gerät und besondere Einsatzkomponenten, die je nach Einbindung des THW in die regionale Lage und Alarmierungsroutine sowie zur Unterstützung örtlicher Behörden und Hilfsorganisationen benötigt werden, zu beschaffen.

Die Einbindung eines Ortsverbandes des Technischen Hilfswerkes richtet sich zum einen nach seinem Standort und zum anderen nach dem Bedarf, der an diesem Standort besteht. Beispielsweise haben sich Ortsverbände, die in Ballungszentren mit Hochhäusern befinden, auf die Aufgaben der Höhenrettung spezialisiert und dafür eigens Gerät angeschafft.

In den an Nord- und Ostsee gelegenen Ortsverbänden wurden im Rahmen der örtlichen Gefahrenabwehr zusätzliche Geräte zur Bekämpfung von Ölschäden beschafft. Ein weiteres Aufgabengebiet umfasst auch die Gründung und Einrichtung von Tauchergruppen, die beispielsweise die Feuerwehr und die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) mit Bergungstauchern unterstützen.

 

Die Örtliche Gefahrenabwehr im Ortsverband Germersheim

 

Auch im Ortsverband Germersheim sind verschiedene Anschaffungen im Rahmen der örtlichen Gefahrenabwehr verwirklicht worden. Zunächst ist hier sicherlich der Actross Wechsellader mit Hakensystem zu nennen, der zusammen mit verschiedenen Wechselbrücken das Kernstück der ÖGA-Komponente Transport bildet. Darüber hinaus verfügt der Ortsverband im Rahmen der örtlichen Gefahrenabwehr über einen LKW-Kipper, weiteren Wasserfahrzeugen sowie einer umfangreichen Pumpenausstattung.

Ein Großteil der technischen ÖGA-Komponente ist auf einem Abrolbehälter verlastet.

Durch die Nutzung des Fachgruppenfahrzeuges mit Ladekran als Leuchtmittelträger hat der Ortverband die Möglichkeit Einsatzstellen in der örtlichen Gefahrenabwehr schnell und mit geringem Personalaufwand auszuleuchten.

 

Die über diesen Weg beschaffte Ausstattung ist vorwiegend aus Mitteln der örtlichen Helfervereinigungen, durch Unterstützung von Stadt und Landkreis oder durch Spenden von privaten Haushalten und Unternehmen finanziert worden. Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk übernimmt dann diese Anschaffungen und kommt für die weiteren Betriebskosten auf.

 

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